Abstellplatz für Oldtimer
Die Lagerung abgemeldeter Oldtimer ist immer noch aktuelles Thema - jetzt hat der Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs (DEUVET) eine Klarstellung der aktuellen Situation veröffentlicht:

"Ein Verstoß gegen das Abfallgesetz* setzt voraus, dass von den abgestellten Fahrzeugen eine konkrete Gefahr für die Umwelt ausgeht. Dies bedeutet, dass allein der schlechte Zustand der Karosserie nicht zur Annahme einer Umweltgefährdung führen darf.
Vielmehr muss der konkrete Zustand der Flüssigkeitsbehälter und/oder -leitungen die Gefahr des Auslaufens von Flüssigkeiten nahe legen. **

Allein eine Vermutung reicht also nicht, es muss schon eine konkret begründbare Befürchtung vorliegen. Will also eine Behörde gegen derart abgestellte Fahrzeuge vorgehen, muss sie den Zustand der Flüssigkeitsbehälter und -leitungen untersuchen.
Sie muss auch berücksichtigen, ob andere Vorkehrungen zum Schutze des Bodens getroffen wurden (z.B. säurefeste Planen oder Auffangwannen auf dem Boden). Ein massiver Betonboden ist regelmäßig ausreichend.

Aus dem Umstand, dass der wirtschaftliche Aufwand zur Widerherstellung eines Fahrzeuges dessen anschließenden Wert übersteigt, kann die Behörde nicht den Schluss ziehen, das es sich um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes handelt***.

Trotzdem ergeht von uns die Empfehlung, es gar nicht erst zu solchen Situationen kommmen zu lassen und abgemeldete Fahrzeuge gleich entsprechend eindeutig und vor allem nicht im Freien aufzubewahren."

Weitere Infos zum Thema:

DEUVET - Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V.
Berner Straße 75
60437 Frankfurt
Telefon: 069 - 508 308 01
Fax: 069 - 508 308 03
www.deuvet.de


*§§ 1 I, 4 I 1, 18 I Nr 1 AbfG bzw. § 326 I Nr 4 a StGB
**BayObLG, 27.101994 - 3 ObOWi 91/94
***OLG Celle 24.1.1997 - 3 Ss 8/97.



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